Die wichtigsten Sex-Fakten: Sexualität & Recht

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Sexualität & Recht

Die Lust nach der Lust ist uns in die Wiege gelegt. Der Mensch hat einen natürlichen Fortpflanzungstrieb. Nun ist der Sex – obwohl oft probagiert – nicht alltäglich, sondern zählt immer noch zu den Besonderheiten in unserem Leben. Denn im Gegensatz zu den Tieren, empfinden wir Nähe und Zärtlichkeit bei „der schönsten Sache der Welt“. Ist also das Sexualleben in der Partnerschaft gestört, ist das oft ein Zeichen einer Gefühlskrise.

Rechtsinfos: Ab wann darf man/frau Sex haben?

Das Durchschnittsalter in dem Burschen und Mädchen das erste mal sexuelle Erfahrungen sammeln, liegt statistisch bei etwa 15 Jahren, wobei die Mädchen zumeist früher erste Erfahrungen machen als die Burschen.

Zunächst einmal ist es ganz wichtig, dass niemand gegen seinen Willen zum Sex gezwungen werden darf. Bei heterosexuellen Beziehungen in Österreich gilt: Wenn Sie und Ihr Partner unter 14 sind und sie miteinander schlafen wollen, hat das keine Folgen. Sie sind noch straffrei und die Eltern verantwortlich.

Wenn Sie unter 14 sind, ihr Partner aber älter, dann ist das strafbar, auch wenn sie selbst die Initiative ergreifen. Wenn Sie zwischen 14 und 16 sind, und ihr Freund über 21, dann ist das auch strafbar, wenn jemand Anzeige erstattet. Generell ist also fast alles gesetzlich in Ordnung, wenn Sie über 14 sind und wirklich alles ist erlaubt, wenn Sie über 16 sind. Eine andere Frage ist die der Reife: Sex vor diesem Alter sollten Sie wirklich gründlich überdenken und nichts überstürzen.

Anders war dies lange bei homosexuellen (gleichgeschlechtlichen) Beziehungen, die unter eine Sonderbestimmung (§ 209 des österreichischen Strafgesetzbuches) fielen. Der Wortlaut war: Eine Person männlichen Geschlechts, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Burschen zwischen 14 und 18 Jahren durften daher keine Beziehung mit einem über 19jährigen eingehen. Taten sie es dennoch, riskierte der Partner zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Gefängnis. Lesben werden vom Gesetzgeber gar nicht erst ernst genommen. Bei ihnen könne man ohnehin nicht zwischen Sex und Körperpflege unterscheiden, heißt es in der Regierungsvorlage 1970. Deshalb gilt für sie keine besondere höhere Altersgrenze, sondern ebenfalls die allgemeine von 14 Jahren. Weitere Infos zum umstrittenen Paragraph 209 gibt es hier.

Der Paragraf 209 hatte also für homosexuelle Kontakte zwischen erwachsenen Männern und Jugendlichen ein „Schutzalter“ von 18 Jahren definiert, während für heterosexuelle und lesbische Beziehungen eine Altersgrenze von lediglich 14 Jahren vorgesehen war. Die diskriminierende Strafbestimmung bescherte Österreich mehrere Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wurde folglich durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben und ist am 14.08.2002 außer Kraft getreten.

Das sogenannte „anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz“ ist aber nicht ersatzlos gestrichen worden, sondern es hat die Parlamentsmehrheit aus ÖVP und FPÖ gegen den erheblichen Widerstand von Expertenseite, der Jugendorganisationen und des größten Teils der Öffentlichkeit, eine Ersatzbestimmung, § 207b StGB (eine – diesmal – geschlechtsneutral formulierte Strafbestimmung über den „Missbrauch von Jugendlichen“), geschaffen:

Wer unter Ausnützung ihrer „mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit“ Sex mit unter 16-jährigen Jugendlichen hat, wird demnach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft. Bis zu drei Jahre Haft drohen, wenn dies unter Ausnützung einer Zwangslage geschieht. Wer unter 18-Jährigen ein „Entgelt“ für Sex bietet, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Ab wann wird Sex zur Sucht?

Rein statistisch gesehen (Kinsey-Report, Werte für Frauen und Männern) – sofern man hier überhaupt mit Statistiken arbeiten kann – liegt der Durchschnitt bei unter 30jährigen bei 4mal in der Woche, bei 40jährigen um die 2,5 mal und ab 60 Jahren immerhin noch bei 1,7 mal in der Woche. Sie sind aber nicht „krank“, sollte Ihre Zahl nicht in einem dieser Bereiche liegen.

Hat Mann/Frau nun öfter Geschlechtsverkehr und seinen Spaß daran ist das keine Sexsucht. Von der Sexsucht spricht man erst dann, wenn der Sextrieb lebensbestimmend wird. D.h. sollte eine Frau oder ein Mann Sex nicht mehr als erfüllend empfinden und ist ständig auf der Suche nach der Befriedigung, dann erst ist das ein klares Zeichen einer Nymphomanie (Frau) oder eines Don Juan Effektes (Mann). Eine Therapie bei einem PsychologenIn ist in diesem Fall anzuraten.

Ist Sex wirklich gesund?

Ja sicher! Durch regelmäßigen Sex sinkt bei Männern das Herzinfarkt-Risiko um 170%. Sexuell aktive Frauen haben durch den erhöhten Hormonspiegel ein deutlich verringertes Risiko für Monatsbeschwerden, Gefäßverkalkung und Osteoporose. Bei Frauen beugt der Östrogen-Schub angeblich sogar Cellulite vor. Genaueres zu diesem Thema finden Sie im Artikel Sex wirkt wie Medizin.

Wie lange sollte der Sex dauern?

Also, gleich einmal vorweg, hier handelt es sich nicht um eine olympische Disziplin! Auch wenn hier gilt: „Dabei sein ist alles“, müssen Sie nicht nach einer Goldmedaille streben und als erster durchs Ziel gehen. Die ungefähr Dauer sollte zwischen einer Minute und 24 Stunden liegen, je nach Lust und Ausdauer. Wichtig ist, dass beide Partner auf ihre „Rechnung“ kommen und Spaß haben. Auch eine Befriedigung ohne Orgasmus ist möglich.

Sexuelle Vorlieben und Tabus

Die Lieblingsstellung der Frau ist „Oben auf“, da sie hier durch die Bewegungen ihre Lust Steuern kann. Männer mögen eher die Abwechslung bei der Wahl Ihrer Liebespositionen und Sexstellungen. Beim Sex ist alles erlaubt, sofern der Partner nicht darunter leidet.

Reden Sie deshalb offen mit Ihrem Partner über Ihre Vorlieben und Phantasien, scheuen Sie sich nicht Ihre eigenen Wünsche zum Thema Sexualpraktiken anzusprechen, vielleicht können Sie ungeahnte gemeinsame Sehnsüchte und Bedürfnisse entdecken. Fix ist aber auch, dass die Partnerin/der Partner keinesfalls zu Praktiken genötigt werden soll, die sie/er nicht aus freien Stücken ausprobieren möchte.

Sexuelle Bildung und Sexualpädagogik

Wir leben aktuell in einer „übersexualisierten“ Gesellschaft, Informationen in jeder Qualitätsstufe – von wissenschaftlichen Arbeiten bis zu harter Pornografie – stehen rund um die Uhr online zur Verfügung. Dennoch oder gerade deshalb scheint eine gewisse Orientierungslosigkeit zu herrschen, diese betrifft Jung und Alt. Rollenbilder und Lebenskonzepte ändern sich rasant, die Reizüberflutung beeinflusst unser Erregungspotenzial, neue Technologien wecken Neugier, führen aber auch oft zu Vereinsamung und Frustation.

Sexualität sind Ausdruck der menschlichen Identität und ein Leben lang Thema, denn wir alle können als sexuelle Wesen ein Leben lang lernen. Unter dem Schlagwort Sexuelle Bildung bekommen Eigenverantwortung und elterliche Verantwortung in der Erziehung eine ganz neue Bedeutung, zusätzlich sind auch institutionelle Informationsangebote wichtiger denn je.

Bildungseinrichtungen wie Kindergarten und Schule kommen neben dem Elternhaus eine wichtige ergänzende Rolle in der Sexualerziehung zu, weil sie jene Einrichtungen sind, die (fast) alle Heranwachsende erreichen können. Hier sind effektive Konzepte im Rahmen einer verantwortungsvollen Sexualpädagogik gefragt, denn die Voraussetzungen für Erwachsenensexualität und sexuelle Gesundheit werden in der Kindheit gelegt.

Sexualpädagogik soll altersgerecht, an der Lebensrealität von Kindern und jungen Menschen orientiert sein und auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren. Darum sind in diesem Bereich hohe Standards zur Ausbildung der betreuer und Lehrerschaft gefordert, alternativ oder ergänzend liefern gut ausgebildete externe Sexualpädagogen wertvolle Aufklärungsarbeit und Gewaltprävention.

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Quellen:

¹ Rechtsinfos: Sex & Beziehung
² Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF)
³ Plattform Sexuelle Bildung

Fotohinweis: sofern nicht extra anders angegeben, Fotocredit by Fotolia.com

Linktipps

– Lust in Zeiten der Digitalisierung
– Sexualität & Partnerschaft: das erste Mal
– Sexualität, Gesundheit & Geschlecht
– Lust & Liebe-Corner
– Sexualität & Jugendschutz

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