Künstliche Befruchtung – in vitro Fertilisation
Die rasante Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin hat dazu geführt, dass Unvorstellbares Routine wurde: Die Zeugung eines Kindes außerhalb des Mutterleibs (In-Vitro-Fertilisation, IVF).
Die moderne Medizin hat damit ein großes Ziel erreicht: Viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können Hoffnung schöpfen, Eltern leiblicher Kinder zu werden. Was Sie schon immer über IVF und die Kosten der IVF Behandlung bzw. den Beitrag der Krankenkasse (IVF Kosten) wissen wollten.
Künstliche Befruchtung – in vitro Fertilisation – Artikelübersicht:
Am 25. Juli 1978 kam in England die als erstes „Retortenbaby“ gezeugte Louise Brown zur Welt. 1998 waren weltweit etwa 300 000 Kinder auf diese Weise gezeugt worden.
Wird bei einem Mann oder einer Frau Unfruchtbarkeit festgestellt, muss es aber nicht gleich zu einer IVF kommen. Allgemein bedeutet „Künstliche Befruchtung“, dass die Befruchtung einer Eizelle mit einem Samen nicht nur aufgrund des natürlichen Geschlechtsverkehrs stattfindet, sondern künstlich provoziert wird, beispielsweise mittels einer Hormonbehandlung.
Auch eine Insemination kann vorgenommen werden. Eine Kombination verschiedener Therapien wird ebenfalls häufig erwogen. Die Kosten der Behandlungsmethoden sind unterschiedlich, die IVF Kosten sind recht hoch, aber die Krankenkasse leistet einen beträchtlichen Beitrag.
IVF: In Vitro Fertilisation
In Vitro Fertilisation = lateinisch für „Befruchtung im Glas“. Die Reagenzglasbefruchtung, auch kurz als IVF bezeichnet, wird seit 1978 in der Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt.
Das Prinzip der Methode läßt sich kurz wie folgt beschreiben: Nach einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke werden die Eizellen aus dem Körper der Frau entnommen und in einem Gefäß („Reagenzglas“) mit den Spermien des Ehemannes zusammen gebracht. Die Spermien befruchten die Eizellen und die so entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter zurückgegeben. Dort wachsen sie im Idealfall an und es resultiert eine Schwangerschaft.
Erfolge und Risiken
Nicht jede künstliche Befruchtung führt zu einer Schwangerschaft. Die Erfolgsquote liegt bei maximal 40 Prozent. Oftmals verhindert schon der Stress der enorm aufwändigen Behandlung den Erfolg. Auch das Alter der Frau spielt eine Rolle.
Unterschätzt wird manchmal, dass die Qualität der Eizellen mit zunehmendem Alter abnimmt, und es selbst mit einem hoch konzentrierten, gereinigten Sperma gar nicht zu einer Befruchtung kommen kann. Das Auswahlverfahren über die Embryonen, die in die Gebärmutter übertragen werden sollen, kann ebenfalls belastend wirken.
Die Erfolgsaussichten bei der IVF sind stark von unterschiedlichen Faktoren abhängig wie Ursache der Unfruchtbarkeit, Alter der Frau, Anzahl der befruchteten Embryonen etc.. Auch die psychologische Belastung bei Maßnahmen wie IVF sollte nicht unterschätzt werden und kann die Erfolgsaussichten beeinflussen.
Neben Risiken, welche durch die hormonelle Stimulation entstehen, kann es vor allem durch die Eizellentnahme zu Verletzungen von Gefäßen kommen. Auch der Darm und Nerven sind potentiell gefährdet. Da die Prozedur unter Ultraschallkontrolle erfolgt, sind solche Komplikationen jedoch sehr selten.
Obwohl die Rückgabe der Embryonen direkt in die Gebärmutter erfolgt, ist die Zahl von Eileiterschwangerschaften im Gegensatz zu natürlich eingetretenen Schwangerschaften deutlich erhöht und beträgt ca. 5 %. Die Zahl der Drillingsschwangerschaften ist naturgemäß ebenfalls erhöht und beträgt zwischen 3 und 4%.
Besonders häufig treten sie bei jungen Frauen auf, weshalb man in manchen Zentren dazu übergegangen ist, bei Frauen unter 30 Jahren nur 2 Embryonen zurückzugeben.
In Österreich kommen immer mehr extrem untergewichtige, an der Grenze zur Lebensfähigkeit befindliche Kinder zur Welt. Die Ursachen: zum einen erhöhen medizinische Fortschritte die Überlebenschancen der Frühgeborenen, zum anderen kommt es in Folge künstlicher Befruchtung immer öfter zu Mehrlings-Schwangerschaften – einem Risikofaktor für Frühgeburten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen seitens des Paares für die Behandlung sind:
- Hinreichende Aussicht auf Erfolg mit der geplanten Maßnahme. Dadurch begründet sich die Reduzierung der von den Krankenkassen übernommenen IVF–Behandlungen auf maximal 4, da statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft nach 4 erfolglosen Versuchen deutlich absinkt.
- Das Paar muss verheiratet sein. Dies ist nur standesrechtlich für die Ärzte Voraussetzung und für die Kostenübenahme der Krankenkassen, das Embryonenschutzgesetz regelt dies nicht.
- Ei- und Samenzellen dürfen nur von den Ehepartnern verwendet werden.
- Eine Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der IVF durch einen Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt (in der Regel der „Haus“-Gynäkologe)
- Durchführung nur durch entsprechend ermächtigte Ärzte oder unter Aufsicht derselben
- möglichst ambulante Durchführung
- Negativer HIV-Status beider Partner
- Rötelnimmunität der Frau
- Die Frau darf ihr 40. Lebensjahr nicht vollendet haben
- Einfrieren von Embryonen ist keine Kassenleistung
- IVF ist nur dann indiziert, wenn eine Tubenschädigung nicht operativ behoben werden kann
- Nach einer Geburt ergibt sich ein Anspruch auf eine erneute Behandlung
In Österreich gibt es etwa 30.000 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Für viele sind die mit den Methoden der künstlichen Befruchtung verbundenen Kosten eine extreme finanzielle Belastung, für andere waren sie überhaupt unfinanzierbar. Die Hoffnung, ihren Kinderwunsch über diesen Weg realisieren zu können, sollte nicht länger allein Paaren mit ausreichendem Einkommen vorbehalten bleiben.
Neue Regelungen für künstliche Befruchtung
Die Aufbewahrungsfrist für bei der künstlichen Befruchtung („In-vitro-Fertilisation“) verwendete Samen-, Ei- und entwicklungsfähige Zellen in Österreich soll verlängert werden, derzeit gilt eine Höchstfrist von einem Jahr.
Die Novelle soll jetzt die Entnahme und Aufbewahrung von Zellen und Gewebe bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres der Person, von der sie stammen, ermöglichen. Die Regelungen über Samen- und Eizellen sollen sich auch auf Hoden- und Eierstockgewebe beziehen. Nach dem Stand der Wissenschaft könnten Samen-, Eizellen und entwicklungsfähige Zellen sowie Hoden- und Eierstockgewebe ohne Qualitätsminderung längerfristig aufbewahrt werden.
IVF Kosten
Die Kosten für den ersten IVF-Versuch liegen derzeit bei etwa 2.000.- EUR, IVF Kosten beim zweiten Versuch etwa ab 1.500.- EUR.
Seit 1. Jänner 2000 können aus dem aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds und der Sozialversicherung gespeisten IVF-Fonds 70 % der IVF Kosten oder der Kosten einer ICSI bezahlt werden.
Vom IVF-Fonds werden bei Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen die Kosten grundsätzlich für höchstens vier IVF-Versuche je Schwangerschaft getragen. Das heißt, dass nur mehr ein Selbstbehalt in der Höhe von 30% der Kosten vom betroffenen Paar zu übernehmen ist.
Weitere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen, Vorgangsweise, Behandlungen, Kosten der IVF sowie durchführende Vertragskrankenanstalten erhalten Sie hier IVF-Fonds (Österreich)
Wunschkinder nach Maß?
Mit neuen Zukunftstechnologien lassen sich sowohl Geschlecht als auch Erbanlagen des Babys bestimmen. Der Weg zum „perfekten Kind“ ist also gebahnt. Auf die Erfindung der Antibabypille, die den Paaren in den 70er Jahren Sex ohne Fortpflanzung verschaffte, ist kurze Zeit später die Fortpflanzung ohne Sex im Labor gefolgt.
Die Sperma- und/oder Eizellkäuferin erfährt, ob die Haut der Spenderin oder des Spenders Leberflecken oder Sommersprossen hat, wie die Beschaffenheit der Haare ist, wie es um ihre/seine Konfession und ihre/seine Karrierechancen bestellt ist und welche Hobbys sie/er hat.
Ein IQ-Test ist ebenso erhältlich wie die anonymisierte Familiengeschichte und die Möglichkeit das Geschlecht des künftigen Kindes zu wählen. Über ethische Bedenken in diesem Zusammenhang muss nicht extra hingewiesen werden, dennoch wurde bisher keine Verständigung über ein gemeinsames weltweites vorgehen auf politischer Ebene gefunden.
Klonen – der nächste Schritt?
Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetzt war bislang nicht sehr explizit, wenn es um die Problematik des Klonens ging. Eine derzeit zur Begutachtung vorliegende Novelle soll das nun ändern: Damit wird nicht nur die Aufbewahrungsfrist für Embryonen zur künstlichen Befruchtung verlängert, sondern – mit einem Schlag – auch reproduktives ebenso wie therapeutisches Klonen verboten.
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Linktipps
– Unfruchtbarkeit
– Eileiterschwangerschaft – ELSS: was ist das?
– künstliche Befruchtung
– Schwangerschaftstests – Methoden im Überblick
– Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands
– IVF-Fonds Österreich